Finden Sie Ihr Traumzuhause mit Angermüller Immobilien

Jetzt anrufen:+49 9128 400 30 69

Maklervertrag – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertraulichkeit und Weitergabe

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe unseres Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten.

2. Unbekanntheit von Objekten

Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich unter Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.

3. Doppeltätigkeit

Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil, sind wir berechtigt.

4. Provisionsanspruch

Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu dem Vertragsabschluss, ist an uns eine Provision zu zahlen. Kommt zwischen den vom Makler zusammengeführten Interessenten neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchen ein anderes zustande (z. B. Gesellschaftsgründung, Erbbaurechtsvereinbarung, Teilerwerb, Mietvertrag, Pachtvertrag etc.) oder kommt ein Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung zustande, so hat der Auftraggeber auch hierfür eine Provision an den Makler zu zahlen. Insoweit gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart. Dies gilt auch, wenn der durch uns nachgewiesene Verkäufer eine andere Kaufgelegenheit benennt. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss. Spätere Vertragsauflös

Wir haben Ihre Anfrage erhalten!

Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir bearbeiten Ihre Nachricht schnellstmöglich und melden uns zeitnah bei Ihnen.

Bei dringenden Anliegen erreichen Sie uns telefonisch unter:
+49 (0) 9128 400 30 69